Wir fragten den Bürgermeister mehrfach u. a. in Finanzauschußsitzungen, wer die Gerätewartung bei der Feuerwehr übernimmt, wenn der Bauhof und alle Mitarbeiter an den KMB (Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße) übertragen werden. Zur Zeit macht das der Gemeindebrandinspektor der beim Bauhof beschäftigt und die Hälfte der Arbeitszeit für die Feuerwehr tätig ist. Der Bürgermeister beantwortete unsere Fragen nicht.
In Gemeindevertretersitzungen, in der Sitzung der Feuerwehrkommission und in mehreren Ausschusssitzungen führten wir aus, dass es bei der Übertragung des Bauhofes auf den KMB u.a. deshalb keine Einsparungen geben wird, sondern höhere Kosten auf die Gemeinde zukommen werden.
Gegen unsere Stimmen wurde entschieden alle Mitarbeiter ab dem 01.01.2023 an den KMB zu übertragen. Der vom KMB vorgelegte Vertrag zur Personalüberleitung beinhaltete, dass sieben Bauhofmitarbeiter zum KMB wechseln. Dass der Bürgermeister dann entgegen dem Gemeindevertreterbeschluss mit dem KMB eine anderweitige Vereinbarung traf und unterschrieb und darüber weder den Ortsvorstand, den ersten Beigeordneten noch die Gemeindevertretung informierte, halten wir für ein klares Fehlverhalten. Es ist ein eklatanter Verstoß gegen die HGO (hessische Gemeindeordnung). Wir begrüßen deshalb, dass der erste Beigeordnete Peter Hess diesen Vertrag nicht unterschrieb. Zu erwähnen ist, dass zurzeit keine Stelle im Stellenplan der Gemeinde für einen Gerätewart vorgesehen ist. Dem Mitarbeiter der nicht zum KMB wechselt, müsste zum Jahresende gekündigt werden. Um das zu vermeiden muss eine Stelle im nächsten Haushaltsplan geschaffen und von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Da der Umfang der Tätigkeit bei der Feuerwehr jedoch nur eine Auslastung von 50% ergibt, erwarten wir, dass eine Tätigkeitbeschreibung für diese Stelle vorab der Gemeindevertretung vorgelegt wird. Wir könnten uns zum Beispiel vorstellen, dass der Mitarbeiter dann zusätzlich zu den Aufgaben bei der Feuerwehr beim Ordnungsamt vor allem in unserer Gemarkung eingesetzt wird. Es ist unbedingt erforderlich die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu erhalten. Das Verhalten des Bürgermeisters in diesem Fall ist nicht tragbar.

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